
Ab dem 1. März 2025 treten neue Regelungen für die Fahrer von Mopeds, Mofas, E-Scootern und S-Pedelecs in Kraft. Mit dem Beginn des neuen Versicherungsjahres wird ein Kennzeichen mit grüner Schrift erforderlich, um diese Fahrzeuge legal in Betrieb zu nehmen. Die Umstellung von blauen auf grüne Kennzeichen bringt nicht nur einen farblichen Wechsel mit sich, sondern auch wichtige rechtliche Konsequenzen.
Fahrer und Fahrerinnen, die weiterhin auf die bisherigen blauen Kennzeichen setzen, müssen sich in Acht nehmen. Die Nutzung eines veralteten Kennzeichens nach dem 28. Februar 2025 kann als Straftat gewertet werden und zieht empfindliche Strafen nach sich. Daher ist es unerlässlich, sich rechtzeitig um die Beantragung des neuen grünen Kennzeichens zu kümmern.
Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden über diese Änderungen zu informieren. Dennoch empfiehlt es sich, proaktiv zu handeln: Wer sicher fahren möchte, sollte sich umgehend bei seiner Versicherung erkundigen und das neue Kennzeichen anfordern. In vielen Fällen ist die Umstellung unkompliziert und kann oft direkt online erledigt werden.